Kostenfreier BU-Check für Beamte
Wie gut sind Sie bei Dienstunfähigkeit wirklich abgesichert?
Beantworten Sie wenige kurze Fragen und sehen Sie sofort, wie groß Ihre Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit ungefähr ist und ob Ihr Vertrag passt.

Wo stehen Sie aktuell?
So funktioniert der Check
1. Wenige kurze Fragen
Status, Alter, Netto und, falls vorhanden, grobe Eckdaten Ihres Vertrags. Unterlagen brauchen Sie nicht.
2. Sofort-Ergebnis
Sie sehen direkt eine grobe Spanne Ihrer Versorgungslücke und eine Ampel für Ihren Vertrag.
3. Gespräch, wenn Sie möchten
Wir gehen Ihr Ergebnis Punkt für Punkt durch und sehen, was sich bei Ihnen konkret lohnt.

Albert Sibert
Berater für Beamte, Referendare und Anwärter. Mein Schwerpunkt: Dienstunfähigkeit, Beihilfe und PKV.
Mehr als 300 Beamte beraten
„Immer freundlich und stets bereit für Rückfragen. Auch das "Mit-rein-nehmen" in die Thematik und das gute Erklären hat mir gefallen.“
„Die Beratung durch Herrn Sibert war sehr angenehm, kompetent und zielführend. Er geht auf Wünsche individuell ein und nimmt sich während der Termine sehr viel Zeit.“
Häufige Fragen
Was kostet der BU-Check?
Nichts. Der Check und das Erstgespräch kosten Sie keinen Cent.
Ist das eine BU oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Für Beamte ist meist eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) die passende Lösung, oft mit Dienstunfähigkeitsklausel. Welche Variante bei Ihnen sinnvoll ist, hängt von Status und Laufbahn ab und wird im Check eingeordnet.
Ich habe schon einen Vertrag. Lohnt sich der Check trotzdem?
Ja. Viele bestehende Verträge sind für Beamte nicht optimal formuliert. Ich schaue mit Ihnen auf Bedingungen, Höhe und Lücken, ohne dass Sie wechseln müssen.
Muss ich Gesundheitsdaten angeben?
Hier im Check nicht. Gesundheitsfragen sind erst relevant, wenn Sie wirklich einen Antrag stellen möchten, und werden dann persönlich und anonym vorgeklärt.
Wie kommen die Zahlen zustande?
Ich rechne mit den Regeln der Beamtenversorgung: 1,79375 % Ruhegehalt je Dienstjahr, mindestens 35 %, nach fünf Jahren Wartezeit. Beamte auf Probe und Widerruf haben bei Dienstunfähigkeit (außer bei Dienstunfall) keinen Ruhegehaltsanspruch. Als Ziel setze ich 80 % Ihres Nettos an. Die Länder weichen im Detail ab, deshalb ist das Ergebnis eine Spanne.